Die Hundeschule MZ wird durch Martina Zilchert, Schachtweg 8a, 44532 Lünen, vertreten.
Der Vertrag kommt zustande wenn die Hundeschule MZ den Vertrag entgegennimmt, er bedarf keiner bestimmten Form.
Das Ausbildungsangebot der Hundeschule MZ umfasst Einzel-, sowie Gruppenstunden/Kurse, die sowohl die theoretische als auch praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Verspätungen/Fernbleiben des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Nicht in Anspruch genommene (Trainings-)Stunden innerhalb eines laufenden Kurses können nicht nachgeholt oder ausgezahlt werden. Die Stunden verfallen; sie können auch nicht hinten angehängt werden.
Die Gebühren für Gruppenstunden/Kurse sind im Voraus zu bezahlen. Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung zum Gruppenunterricht/Kurs oder Abbruch durch den Teilnehmer, gleich aus welchen Gründen werden grundsätzlich keine Gebühren erstattet. Bei unvorhersehbaren Ereignissen kann der Rücktritt durch die Hundeschule MZ ohne Fristeinhaltung erfolgen. Es erfolgt dann eine anteilige Erstattung der erbrachten Zahlungen.
Die Zahlung der Gebühr für Einzelstunden erfolgt vor dem Termin per Überweisung auf das Konto meiner Hundeschule MZ, oder nach Vereinbarung. Für den Fall, dass Einzelstunden nicht auf dem Ausbildungsgelände stattfinden, werden zusätzlich Fahrtkosten pro gefahrenen Kilometer für die An- und Abfahrt fällig – mindestens jedoch 5,- € pauschal.
Kurse können in der Regel nur dann stattfinden, wenn eine gewisse Teilnehmerzahl erreicht ist. Somit behalte ich mir das Recht vor, Kurse wegen zu geringer Beteiligung abzusagen.
Bei krankheitsbedingtem Trainingsausfall oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, werden die Trainingsstunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Sagt der Kunde eine vereinbarte Einzelstunde nicht mindestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn in der Hundeschule MZ ab oder erscheint nicht bzw. ist nicht vor Ort anzutreffen, so hat der Kunde den vollen Stundensatz zu zahlen, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist.
Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.
Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.
Chronische Erkrankungen sind vor Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
Der Hundehalter verpflichtet sich, die Hundeschule über die Läufigkeit der in Ausbildung stehenden Hündin zu unterrichten.
Der Trainer ist berechtigt, das Mensch- Hundteam bei ungeklärter oder ansteckender Krankheit vom Unterricht auszuschließen.
Eine Haftung der Hundeschule MZ für Personen- oder Sachschäden wird ausgeschlossen. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers handelt.
Der Trainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.
Meine Hundeschule kann keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles geben. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren. Denn nur bei konsequenter Umsetzung führt meine Ausbildungsmethode zum Erfolg.
Fotos und Videoaufnahmen, die während einer Teilnahme im Gruppenunterricht oder bei Einzelstunden entstehen, darf die Hundeschule MZ für ihre Zwecke verwenden und auf der Homepage veröffentlichen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.